Unterkategorien
Amtstafel
Die Amtstafel
Umwelt & Abfall
Energieeffiziente e5-Gemeinde
Sparsamer Umgang mit Energie, Förderung sanfter Mobilität und Klimaschutz
Mürzzuschlag ist eine energieeffiziente e5-Gemeinde und achtet auf die Umwelt sowie auf die richtige Handhabung von Müll und Abfall. Die Gemeinde profitiert von der intakten Natur rund um die Stadt.
Auszeichnung für Klima- & Umweltschutz
Die hohe Luftgüte kommt nicht nur seinen BewohnerInnen zu Gute, sondern ist auch eine der Grundlagen für den Tourismus in der Steiermark. Mit dieser wertvollen Ressource gilt es behutsam umzugehen – viel behutsamer als bisher. Außerdem ist die Stadtgemeinde Mürzzuschlag eine von 709 österreichischen bzw. 88 steirischen "Klimabündnisgemeinden".
Nähere Infos finden Sie unter: www.klimabuendnis.at
Was bedeutet e5 für Mürzzuschlag?
Wasserversorgung
Wasserversorgung - Trinkwasser
Das Trinkwasserversorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet von Mürzzuschlag mit den Ortsteilen Hönigsberg und Kohleben sowie Ganz. Das Wasserwerk Mürzzuschlag gibt jedes Jahr rund 550.000 Kubikmeter Wasser an die Verbraucher ab und sichert somit den täglichen Bedarf der Haushalte, der Gewerbebetriebe und der Industriebetriebe. Der durchschnittliche Tagesverbrauch pro Person liegt bei 130 l. Die Länge der verlegten Transport- und Versorgungsleitungen beträgt etwa 80 km. 57 Quellen, die wichtigsten sind die Kohlebenquellen und die Pretulquellen, sowie 8 Wasserbehälter sorgen für eine rund um die Uhr reibungslose Wasserversorgung. Rund 8.500 Einwohner werden derzeit über 1.950 Hausanschlüsse vom Wasserwerk mit Trinkwasser versorgt.
Weitere Details über unser Trinkwasser erfahren sie hier unter www.wasserwerk.at
Geschäftsbereich Stadtplanung / Wasserwerk
Ing. Helmut RIEGLER
T. 43 3852 2555 305
Mobiltelefon Bereitschaft: +43 664 88964051
Trinkwasseruntersuchung
Als Download stehen folgende Prüfberichte der Trinkwasseruntersuchung zur Verfügung:
Aktuelles
Aktuelles
Hier werden laufend interessante Artikel oder wichtige Informationen zur Stadt Mürzzuschlag online gestellt. Die neuesten Artikel werden immer ganz oben gereiht!
Verwaltung
Die Verwaltung der Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Ansprechpersonen und Zuständigkeiten
Die Verwaltung der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist in verschiedene Bereiche unterteilt: Allgemeine Verwaltung, Stadtplanung, Finanzen und Mürzzuschlag Agentur. Folgend finden Sie Kontaktadressen der jeweiligen Ansprechpersonen sowie deren Zuständigkeiten.
- Stadtamtsdirektion Bürgermeister: DI Karl RUDISCHER und Stadtamtsdirektorin: Mag.a Alexandra Pogatsch
- Geschäftsbereich Allgemeine Verwaltung (Sekretariat Bürgermeister und Amtsdirektion, Amtsleitung, Personalmanagement, Recht, Bürgerservice, Bildung, Jugend und Vereine, Musikschule, Stabstelle IT, Wirtschafts- und Projektkoordination)
- Geschäftsbereich Finanzen (Haushalt, Steuern, Hausverwaltung)
- Geschäftsbereich Stadtplanung (Baubehörde, Raumordnung, Bauhof, Hochbau, Gebäudemanagement, Hausverwaltung, Tiefbau, Wasser, Abwasser, Straßen, Abfallwirtschaft, Forst)
- Mürzzuschlag Agentur (Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Veranstaltungsmanagement, Tourismusmarketing, Handelsmarketing, Kommunalmarketing, Betriebsleitungen: VIVAX, SÜDBAHN Museum und WinterSportMuseum)
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HINWEIS
Falls es zu Darstellungsproblemen bei der Formulareingabe kommt, kann es womöglich mit der Verwendung von älteren oder nicht aktualisierten Browsern (z.B. Internet Explorer) zusammenhängen. In diesem Fall - oder bei allgemeinen Fragen - können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden:
Sie können uns auch Ihren Beitrag per Mail senden und wir laden diesen für Sie hoch.
Wir benötigen dafür folgende Angaben
Bildtitel, Name des Gewinnspielteilnehmers, Tel.-Nr., Postleitzahl, Mail, das Akzeptieren der Fotorechte-Bedingungen in Verbindung mit dem Gewinnspiel sowie natürlich Ihr Foto als Anhang.
Vielen Dank und viel Glück beim Gewinnspiel!
Datenschutzhinweis
Bitte lesen Sie den Datenschutzhinweis
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel - "golden Tickets für Silent Cinema"
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Teilnahmebedingungen und Gewinnbestimmungen:
1. Allgemeines
Veranstalter dieses Wettbewerbes ist die Mürzzuschlag Agentur, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Mürzzuschlag. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. die Gewinnausschüttung ist die Mürzzuschlag Agentur verantwortlich.
- Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
- Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind ausschließlich an die Mürzzuschlag Agentur zu richten. Die Mürzzuschlag Agentur stellt Facebook von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei.
- Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren
- Der Wohnsitz des Teilnehmers ist für den Wettbewerb nicht relevant
a. Auch Nicht-Mürzzuschlager dürfen am Wettbewerb teilnehmen
- Jede Person darf nur ein Mal am Gewinnspiel teilnehmen
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
3. Gewinn
- Der Gewinn des Gewinnspiel beträgt:
- 5 x 2 Tickets für die Silent Cinema Tour 2024
- Die Preise können nicht in bar abgelöst werden.
- Der Gewinner wird per E-Mail von der Mürzzuschlag Agentur verständigt. Der Gewinn wird im Rahmen der Siegerehrung übergeben.
4. Durchführung des Wettbewerbs:
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich im Zeitraum von 12.07.2024 von 13:00 Uhr bis 16.07.2024 24:00 Uhr möglich.
- Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer
- Das Teilnahme-Formular auf der Website der Stadtgemeinde Mürzzuschlag vollständig ausfüllen und absenden.
- Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Zufallprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Die Übergabe des Gewinns findet persönlich statt. Der Teilnehmer muss seinen Gewinn im Tourismusbüro Mürzzuschlag abholen.
5. Annahme des Gewinns
- Der Gewinner wird per E-Mail von der Mürzzuschlag Agentur verständigt.
- Meldet sich der Teilnehmer nach 2-facher Aufforderung nicht zurück, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Mürzzuschlag Agentur nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern ausgeschüttet. Der zuerst ermittelte Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
- Der Gewinn wird ausschließlich persönlich an den Gewinner übermittelt.
6. Störungen im Ablauf; Haftung
- Die Mürzzuschlag Agentur behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
- Die Mürzzuschlag Agentur hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen.
- Die Mürzzuschlag Agentur übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Homepage der Mürzzuschlag Agentur (www.muerzzuschlag.at).
7. Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
- Der Teilnehmer versichert gegenüber der Mürzzuschlag Agentur, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
- Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt die Mürzzuschlag Agentur von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Wettbewerbs veröffentlichten Inhalte erhoben werden.
8. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
- Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft.
- Die erhobenen Daten (Vor- und Nachname der Teilnehmer, PLZ, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen Daten gelöscht.
- Alle von den Gewinnern angefertigte Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme etc.) und angegebenen Daten (Name) können räumlich und zeitlich unbeschränkt von der Mürzzuschlag Agentur zur mehrfachen, auch teilweisen Nutzung und Verwertung in zukünftig, möglichen Verfahren verbreitet, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, digitalisiert, multimedial genutzt, gesendet, gespeichert etc. werden.
- Soziale Netzwerke (YouTube, Facebook, Instagram,...): Die Mürzzuschlag Agentur behält sich das Recht, auch im Rahmen von Werbe- und PR Aktionen in sozialen Netzwerken die angefertigten Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme, etc.) zu nutzen. Der Gewinner hat keinen Rechtsanspruch.
- Die Zustimmung kann jederzeit per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, keine Forderungen aus Rechtsgründen gegenüber der Mürzzuschlag Agentur zu erheben.
10. Schlussbestimmungen
- Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Mürzzuschlag.
- Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Anmelde- und Stornobedingungen
Die Anmeldung für den Tanzkurs erfolgt online über das Formular auf dieser Website. Falls dies nicht möglich ist (z.B. technische Probleme) kann die Anmeldung auch per E-Mail erfolgen.
In jedem Fall brauchen wir eine schriftliche Anmeldung. Die Anmeldung ist verbindlich. Der/Die Teilnehmer:in akzeptiert damit die Teilnahme- und Stornobedingungen.
Wenn die Anmeldung bei uns eingetroffen ist, erhält der/die Teilnehmer:in eine Bestätigungsmail.
Die volle Kursgebühr wird am ersten Kurstag in Bar vor Ort eingehoben.
Stornobedingungen
Stornierungen (d.h. Rücktritt vom Kursplatz nach erfolgter gültiger Anmeldung) müssen schriftlich erfolgen. Bei Nominierung einer/s Ersatzteilnehmer:in, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei kurzfristiger Erkrankung entfällt die Kursgebühr nur nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass der Kurs noch einmal zustande kommt.
Bei Rücktritt vom Kurs nach einer gültigen Anmeldung berechnen wir:
Rücktritt ab 10 Tagen vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
Rücktritt ab 3 Tagen vor Kursbeginn: komplette Kursgebühr
Mürzzuschlag im Herbst
Bunte Blätter, nebelige Morgenstimmung, die tiefstehende Sonne, die unsere Stadt in ein goldenes Licht taucht. Der Herbst ist einfach eine wunderbare Jahreszeit! Ein Grund mehr, einfach raus zu gehen und die Momente mit der Kamera (oder dem Handy) festzuhalten!
Der farbenfrohe Fotowettbewerb
Uploaden – voten – gewinnen!
Im Rahmen unseres Fotowettbewerbes "Mürzzuschlag im Herbst" habt ihr uns euren persönlichen Lieblingsplatz im Gemeindegebiet gezeigt und insgesamt 64 Bilder hochgeladen.
Die beliebtesten Fotos wurden durch ein Publikumsvoting ermittelt.