Unterkategorien
Amtstafel
Die Amtstafel
Umwelt & Abfall
Energieeffiziente e5-Gemeinde
Sparsamer Umgang mit Energie, Förderung sanfter Mobilität und Klimaschutz
Mürzzuschlag ist eine energieeffiziente e5-Gemeinde und achtet auf die Umwelt sowie auf die richtige Handhabung von Müll und Abfall. Die Gemeinde profitiert von der intakten Natur rund um die Stadt.
Auszeichnung für Klima- & Umweltschutz
Die hohe Luftgüte kommt nicht nur seinen BewohnerInnen zu Gute, sondern ist auch eine der Grundlagen für den Tourismus in der Steiermark. Mit dieser wertvollen Ressource gilt es behutsam umzugehen – viel behutsamer als bisher. Außerdem ist die Stadtgemeinde Mürzzuschlag eine von 709 österreichischen bzw. 88 steirischen "Klimabündnisgemeinden".
Nähere Infos finden Sie unter: www.klimabuendnis.at
Was bedeutet e5 für Mürzzuschlag?
Wasserversorgung
Wasserversorgung - Trinkwasser
Das Trinkwasserversorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet von Mürzzuschlag mit den Ortsteilen Hönigsberg und Kohleben sowie Ganz. Das Wasserwerk Mürzzuschlag gibt jedes Jahr rund 550.000 Kubikmeter Wasser an die Verbraucher ab und sichert somit den täglichen Bedarf der Haushalte, der Gewerbebetriebe und der Industriebetriebe. Der durchschnittliche Tagesverbrauch pro Person liegt bei 130 l. Die Länge der verlegten Transport- und Versorgungsleitungen beträgt etwa 80 km. 57 Quellen, die wichtigsten sind die Kohlebenquellen und die Pretulquellen, sowie 8 Wasserbehälter sorgen für eine rund um die Uhr reibungslose Wasserversorgung. Rund 8.500 Einwohner werden derzeit über 1.950 Hausanschlüsse vom Wasserwerk mit Trinkwasser versorgt.
Weitere Details über unser Trinkwasser erfahren sie hier unter www.wasserwerk.at
Geschäftsbereich Stadtplanung / Wasserwerk
Ing. Helmut RIEGLER
T. 43 3852 2555 305
Mobiltelefon Bereitschaft: +43 664 88964051
Trinkwasseruntersuchung
Als Download stehen folgende Prüfberichte der Trinkwasseruntersuchung zur Verfügung:
Aktuelles
Aktuelles
Hier werden laufend interessante Artikel oder wichtige Informationen zur Stadt Mürzzuschlag online gestellt. Die neuesten Artikel werden immer ganz oben gereiht!
Verwaltung
Die Verwaltung der Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Ansprechpersonen und Zuständigkeiten
Die Verwaltung der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist in verschiedene Bereiche unterteilt: Allgemeine Verwaltung, Stadtplanung, Finanzen und Mürzzuschlag Agentur. Folgend finden Sie Kontaktadressen der jeweiligen Ansprechpersonen sowie deren Zuständigkeiten.
- Stadtamtsdirektion Bürgermeister: DI Karl RUDISCHER und Stadtamtsdirektorin: Mag.a Alexandra Pogatsch
- Geschäftsbereich Allgemeine Verwaltung (Sekretariat Bürgermeister und Amtsdirektion, Amtsleitung, Personalmanagement, Recht, Bürgerservice, Bildung, Jugend und Vereine, Musikschule, Stabstelle IT, Wirtschafts- und Projektkoordination)
- Geschäftsbereich Finanzen (Haushalt, Steuern, Hausverwaltung)
- Geschäftsbereich Stadtplanung (Baubehörde, Raumordnung, Bauhof, Hochbau, Gebäudemanagement, Hausverwaltung, Tiefbau, Wasser, Abwasser, Straßen, Abfallwirtschaft, Forst)
- Mürzzuschlag Agentur (Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Veranstaltungsmanagement, Tourismusmarketing, Handelsmarketing, Kommunalmarketing, Betriebsleitungen: VIVAX, SÜDBAHN Museum und WinterSportMuseum)
Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheit der Website der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.
In diesem Sinne ist die Stadtgemeinde Mürzzuschlag bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadtgemeinde Mürzzuschlag.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Zusammenfassung der wichtigsten Problemstellungen:
- Überschriftenstruktur tlw. nicht ganz passend
- Fehlermeldungen bei manchen Formularen nicht ganz ausreichend
- Es gibt kleinere Kontrastmängel bei Fehlermeldungen und bei der Umrahmung der Inputfelder, nicht erfüllt sind damit die Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11.
- Die PDF-Formulare sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Es sind mehrere WCAG Erfolgskriterien (vor allem 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2) nicht erfüllt. Es gibt aber barrierefreie Alternativen.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
keine bekannt
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
keine bekannt
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadtgemeinde Mürzzuschlag liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Zusätzliche Informationen
Web-Redakteur:innen, die an den Inhalten unserer Webseiten arbeiten, werden laufend in Schulungen über die Anforderungen an barrierefreies Formatieren informiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Februar 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Stadtgemeinde Mürzzuschlag durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie Europäische Union 2016/2102 erfolgte in einem Selbsttest in Anlehnung an den externen Test nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA, der im Februar 2025 für die Website der Stadtgemeinde Mürzzuschlag durchgeführt wurde. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am [Geben Sie das Datum der letzten Überprüfung an, unabhängig davon, ob die Überprüfung zu Änderungen der gegenständlichen Erklärung geführt hat.] überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese an unten stehenden Kontakt zu melden.
Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular, das Sie unter nachfolgendem Link erreichen können, Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH unter folgendem Link: Beschwerdestelle
Cookies
Was sind Cookies?
Ein Cookie ist eine Datei, die die Einstellungen von Webseiten speichert. Webseiten speichern Cookies auf den Geräten der Nutzer, mit denen sie auf das Internet zugreifen, um einzelne Geräte und die von den Nutzern verwendeten Einstellungen beim Zugriff zu erkennen. Cookies ermöglichen es den Webseiten, zu erkennen, ob ein Nutzer diese Seite bereits besucht hat, und bei fortgeschrittenen Anwendungen können sie dazu verwendet werden, die individuellen Einstellungen entsprechend anzupassen. Das Speichern der Cookies wird vollständig vom Browser des Nutzers kontrolliert - dieser kann das Speichern von Cookies nach Belieben einschränken oder deaktivieren.
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Die Cookies, die wir auf unserer Webseite verwenden, sammeln keine zusätzlichen persönlichen Daten von Ihnen, denen Sie nicht zugestimmt haben und mit denen Sie persönlich identifiziert werden könnten. Cookies können Ihren Computer, Ihr Tablet oder Ihr Mobiltelefon nicht beschädigen. Cookies ermöglichen den Betrieb unserer Webseite und helfen uns zu verstehen, welche Informationen für die Besucher am nützlichsten sind.
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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "Spielplatz-Areal - Toni-Schruf-Volksschule"
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Teilnahmebedingungen und Gewinnbestimmungen:
1. Allgemeines
Veranstalter dieses Wettbewerbes ist die Mürzzuschlag Agentur, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Mürzzuschlag. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. die Gewinnausschüttung ist die Mürzzuschlag Agentur verantwortlich.
- Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
- Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind ausschließlich an die Mürzzuschlag Agentur zu richten. Die Mürzzuschlag Agentur stellt Facebook von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei.
- Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren
- Der Wohnsitz des Teilnehmers ist für den Wettbewerb nicht relevant
a. Auch Nicht-Mürzzuschlager dürfen am Wettbewerb teilnehmen- Jeder Teilnehmer darf nur ein Mal am Gewinnspiel teilnehmen
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
3. Gewinn
- Der Gewinn des Gewinnspiel beträgt:
- Mürtzaler im Wert von € 100,-
- Leckereien vom "Speiskammerl"
- Die Preise können nicht in bar abgelöst werden.
- Der Gewinner wird telefonisch und per E-Mail durch die Mürzzuschlag Agentur, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Mürzzuschlag, verständigt.
4. Durchführung des Wettbewerbs:
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich im Zeitraum von 13.12.2023 bis 04.01.2024 um 23:59 Uhr möglich.
- Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer
- Seinen Namensvorschlag mittels Teilnahmeformular bei der Mürzzuschlag Agentur einreichen
- online: Mittels Teilnahmeformular auf der Website der Stadt Mürzzuschlag
- analog: das Formular per Post an die Mürzzuschlag Agentur senden oder in den Briefkasten der Stadtgemeinde werfen
- Seinen Namensvorschlag mittels Teilnahmeformular bei der Mürzzuschlag Agentur einreichen
- Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Jurybewertung. Bei mehreren Namensgleichen entscheidet das Zufallsprinzip
- Die Verlosung und Übergabe des Gewinns findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
5. Annahme des Gewinns
- Der Gewinner wird von der Mürzzuschlag Agentur telefonisch und per Mail verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
- Meldet sich der Teilnehmer nach 2-facher Aufforderung innerhalb von 2 Tagen nicht schriftlich auf die Nachricht der Mürzzuschlag Agentur zurück, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Mürzzuschlag Agentur nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern ausgeschüttet. Der zuerst ermittelte Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
- Der Gewinn wird ausschließlich persönlich an den Gewinner übermittelt.
6. Störungen im Ablauf; Haftung
- Die Mürzzuschlag Agentur behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
- Die Mürzzuschlag Agentur hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen.
- Die Mürzzuschlag Agentur übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Homepage der Mürzzuschlag Agentur (www.muerzzuschlag.at).
7. Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
- Der Teilnehmer versichert gegenüber der Mürzzuschlag Agentur, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
- Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt die Mürzzuschlag Agentur von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Wettbewerbs veröffentlichten Inhalte erhoben werden.
8. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
- Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft.
- Die erhobenen Daten (Vor- und Nachname der Teilnehmer, PLZ, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen Daten gelöscht.
- Alle von den Gewinnern angefertigte Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme etc.) und angegebenen Daten (Name) können räumlich und zeitlich unbeschränkt von der Mürzzuschlag Agentur zur mehrfachen, auch teilweisen Nutzung und Verwertung in zukünftig, möglichen Verfahren verbreitet, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, digitalisiert, multimedial genutzt, gesendet, gespeichert etc. werden.
- Soziale Netzwerke (YouTube, Facebook, Instagram,...): Die Mürzzuschlag Agentur behält sich das Recht, auch im Rahmen von Werbe- und PR Aktionen in sozialen Netzwerken die angefertigten Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme, etc.) zu nutzen. Der Gewinner hat keinen Rechtsanspruch.
- Die Zustimmung kann jederzeit per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, keine Forderungen aus Rechtsgründen gegenüber der Mürzzuschlag Agentur zu erheben.
10. Schlussbestimmungen
- Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Mürzzuschlag.
- Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Alle Angaben ohne Gewähr!