City-Parkhaus Mürz
Montag bis Samstag: Mindestparkdauer 30 Minuten zu 30 Cent, anschließend je angefangenen 10 Minuten 10 Cent. Sonn- und Feiertage GRATIS!
Neues Parksystem im City-Parkhaus Mürz (ab Jänner 2026)
Die Gemeinde Mürzzuschlag führt im Jänner im City-Parkhaus Mürz das digitale, schrankenlose Parksystem von Peter Park ein. Das neue System ersetzt die bestehende schrankenbasierte Lösung und bietet digitale sowie Kartenzahlung. Es berechnet die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe des Kennzeichens an benutzerfreundlichen Kassenautomaten oder bequem online.
Die eingesetzten Scanner und Kassenautomaten stammen von dem Systemhaus für digitales, schrankenloses Parkraummanagement, Peter Park System GmbH. Die Abwicklung auf der Parkfläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice Austria GmbH. Letztere wird für alle Rückfragen rund um das Parken seitens Parkender zur Verfügung stehen.
Schrankenfreies Parken - So geht's in 4 Schritten
Einfahren
Dank der schrankenfreien Einfahrt können Sie direkt und ohne Anhalten einfahren.
Der Parkvorgang beginnt automatisch, sobald Ihr Kennzeichen gescannt wurde.
Einparken
Wählen Sie einen der freien Parkplätze.
Bitte merken Sie sich Ihr Kfz-Kennzeichen. Das Ziehen eines separaten Parktickets entfällt.
Bezahlen
Bitte bezahlen Sie Ihren Parkaufenthalt.
Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Beschilderung.
Ausfahren
Parkvorgang bezahlt? Dann können Sie einfach losfahren.
Ihr Kennzeichen wird bei der Ausfahrt automatisch gelesen und der Parkvorgang gilt als abgeschlossen.
Sie haben Fragen oder ein anderes Anliegen?
Wir helfen Ihnen gern!
Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Es ist dabei noch nicht bekannt, wer der Fahrzeughalter ist. Ausschließlich im Falle eines Parkverstoßes erfolgt die Auskunftsermittlung bzgl. des Zulassungsbesitzers über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landespolizeidirektion.
Ist es rechtens, dass Kennzeichenscans bei der Ein- und Ausfahrt vorgenommen werden?
Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen ausschließlich der Ermittlung der Parkdauer und im Verstoßfall auch für die Halterdatenermittlung.
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